Die schwedische Verkehrsbehörde führt schärfere Regeln für Rennen ein

Ab dem 1. Januar führt die schwedische Verkehrsbehörde ein neues Konzept für die Logistik von Rennen ein, die auf einer öffentlichen Straße stattfinden oder eine solche überqueren. Es gibt keine Gesetzesänderung, aber anstatt dass der Veranstalter selbst für die Sicherheit, die Beschilderung und das Verkehrsmanagement verantwortlich ist, wird die schwedische Verkehrsbehörde diese Aufgaben auf Kosten des Veranstalters selbst wahrnehmen. Derzeit wird über einen überarbeiteten Vorschlag verhandelt, und eine endgültige Entscheidung wird bis zum 31. März 2022 erwartet.

Kurz gesagt: Als Veranstalter müssen Sie die Durchführung des Rennens beantragen, die Genehmigung der Bezirksverwaltung und der schwedischen Verkehrsbehörde einholen und eine Gebühr an die schwedische Verkehrsbehörde entrichten, damit diese kommt und die Logistik und das Verkehrsmanagement während Ihres Rennens übernimmt. Ohne Genehmigung dürfen Sie keine eigenen Schilder an der Straße aufstellen und den Verkehr nicht mehr mit Beamten regeln, sondern nur noch mit der Polizei und unter der Verantwortung der schwedischen Verkehrsbehörde.

An der Art und Weise, wie Sie die Genehmigung für Ihr Rennen beantragen, ändert sich nichts, sondern Sie beantragen sie wie bisher über das Bezirksamt.

Hat sich das Verfahren für die Beantragung von Genehmigungen für Trainingsläufe geändert?

Nein, Sie melden sich wie üblich rechtzeitig bei den Länsstyrelnsen, um eine Genehmigung für eine Veranstaltung oder öffentliche Versammlung zu erhalten. Weitere Informationen über die Beantragung einer Genehmigung finden Sie hier. Wenn die Veranstaltung eine öffentliche Straße in Anspruch nimmt, schickt die Bezirksverwaltung einen Antrag an die schwedische Verkehrsbehörde, die ihrerseits die Genehmigung für die Veranstaltung gemäß dem Straßengesetz erteilt. Die Kosten für die Verwaltung der Straßenlogistik werden Ihnen direkt von der schwedischen Verkehrsbehörde in Rechnung gestellt. Zur Klarstellung siehe die nachstehende Erklärung der schwedischen Zollverwaltung:

"Wir möchten klarstellen, dass es sich nicht um neue Regeln handelt. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der bisherigen Arbeitsmethoden hat sich gezeigt, daß es Mängel gab, die angepaßt werden mußten. Neu ist, dass die schwedische Verkehrsbehörde keine Veranstalter mehr anstellt oder Veranstalter anweist, sich direkt mit den Auftragnehmern der schwedischen Verkehrsbehörde in Verbindung zu setzen, wenn es um Dinge geht, für die laut Verfassung der Straßenbetreiber zuständig ist, und dass die Rechnungsstellung durch die schwedische Verkehrsbehörde und nicht direkt durch den Auftragnehmer der schwedischen Verkehrsbehörde erfolgt".

- Sprecher von Trafikverket bei einem Treffen mit dem schwedischen Radfahrerverband. 

Kann ich während des Rennens meine eigenen Schilder für die Teilnehmer an den Straßen aufstellen?

Nein, es ist illegal, eigene Schilder an Straßen aufzustellen, es sei denn, Sie haben eine Genehmigung. Sie können jedoch eine solche Genehmigung nach dem Verkehrsgesetz beantragen. Wenn Sie mit der Straßenverkehrsbehörde (den Regionen des Straßenverkehrsamtes) ins Gespräch kommen, können Sie eine Genehmigung für das Aufstellen von Schildern erhalten, die sich an die Teilnehmer der Veranstaltung richten. Seien Sie sich darüber im Klaren, was Sie tun wollen, und sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig vor Ort sind.

Muss der Antrag auf Durchführung von Wettkämpfen nach dem neuen Konzept früher als üblich eingereicht werden?

Die schwedische Verkehrsbehörde empfiehlt, die Genehmigung bei der Provinzverwaltung rechtzeitig, d. h. 4 Monate vor dem Rennen, zu beantragen. Diese Empfehlung bleibt unverändert, und die schwedische Verkehrsbehörde betont, dass dies in erster Linie Sache der Kreisverwaltung ist und dass die schwedische Verkehrsbehörde erst dann tätig wird, wenn die Kreisverwaltung mit ihrer Bearbeitung fertig ist. Sie weisen darauf hin, dass ein frühzeitiger und guter Dialog der Schlüssel für eine rechtzeitige Entscheidung des Veranstalters ist. Stellen Sie also sicher, dass Sie Ihren Antrag spätestens 4 Monate vor dem Rennen eingereicht haben!

Wie viel muss ich der schwedischen Verkehrsbehörde für ihre Dienste während des Rennens bezahlen?

Es wurden noch keine offiziellen Preise oder Richtlinien für die Kosten dieses Dienstes veröffentlicht. Es hängt natürlich davon ab, wie groß Ihr Rennen ist, wie lange es dauert und wie viel von der Straße, die Sie für das Rennen nutzen, überwacht werden muss. Die Entscheidung über die Kosten, die der Veranstalter zu tragen hat, ist jedoch noch nicht vollständig getroffen - nach Beschwerden, u. a. vom Nationalen Sportbund, wird derzeit untersucht, wie dieser Teil des Konzepts gehandhabt werden soll, denn eine Erhöhung der Kosten für die Verkehrssicherheit würde vielen Rennen und Vereinen Schwierigkeiten bei der Organisation ihrer Rennen bereiten. Der Cykelförbundet setzt zusammen mit anderen Sportverbänden den Dialog fort, und Sie können die Entwicklung auf seiner Website verfolgen.

Wenn Sie Antworten auf weitere Fragen zu diesem Thema wünschen, empfehlen wir Ihnen, die Zusammenfassung der Informationsveranstaltung des schwedischen Radsportverbandeszu lesen, bei der dieser direkte Informationen von der schwedischen Verkehrsbehörde erhalten hat. Diese Informationen sind nicht nur für den Radsport relevant, sondern auch für andere Sportarten, die Straßenrennen veranstalten. Auch der schwedische Leichtathletikverband hat auf seiner Website Informationen über die neuen Verkehrssicherheitsregeln veröffentlicht.